Unternehmen stehen aktuell vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Steigende Energiekosten, hohe Lohnbelastungen und eineunsichere Marktlage setzen viele Betriebe unter Druck. Die Rezession in Österreich hält sich hartnäckig, eine deutliche Verbesserung ist kaum in Sicht.
In solchen Zeiten sind Unternehmen oft gezwungen, Kosten zu senken, um die Krise zu bewältigen. Umstrukturierungen, tiefgreifende betriebliche Veränderungen und Personalabbau werden erforderlich, um das Unternehmen finanziell stabil zu halten.
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsinhaber:in und Betriebsrat, die konkrete Maßnahmen zur Abfederung der negativen Folgen einer Betriebsänderung vorsieht. Ziel ist es, für die betroffenen Arbeitnehmer:innen faire und tragfähige Lösungen zu schaffen.
Rechtliche Grundlage eines Sozialplans ist in der Regel eine erzwingbare Betriebsvereinbarung. Falls Uneinigkeit besteht, kann die Schlichtung vor dem Arbeits- und Sozialgericht beantragt werden. Alternativ können Sozialpläne auch durch Kollektivvertrag geregelt werden, was in der Praxis jedoch selten genutzt wird.
Damit ein Sozialplan als Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wann von der Betroffenheit eines „erheblichen Teiles der Arbeitnehmerschaft“ auszugehen ist, ist strittig. In der überwiegenden Lehre wird dann von einem erheblichen Teil ausgegangen, wenn zumindest ein Drittel der Belegschaft betroffen ist. Diese Ansicht ist uE nicht überzeugend. Von „erheblichen Teilen“ kann nach dem Wortlaut wohl nur gesprochen werden, wenn über 50 % der Belegschaft betroffen sind.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist ein dennoch abgeschlossener Sozialplan kein Sozialplan im Sinne des Gesetzes, kann aber als sogenannte „freie Betriebsvereinbarung“ einzelvertragliche Wirkung entfalten. Dies kann sowohl für die Beendigung des Sozialplans, aber auch auf die steuerliche Behandlung von Leistungen aus dem Sozialplan Auswirkungen haben.
Die Regelungen eines Sozialplans sind Verhandlungssache. Typische Bestandteile sind:
Der Geltungsbereich der Sozialpläne ist Verhandlungssache. Umfasst sind typischerweise jene Arbeitnehmer:innen, die von der Betriebsänderung betroffen sind – nicht jedoch Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte. Besonders bemerkenswert: Sozialplänedürfen in Ausnahmefällen auch ehemalige Arbeitnehmer:innen begünstigen, sofern diese aufgrund der Betriebsänderung ausgeschieden sind.
Bei Abschluss eines Sozialplanes sind der Gleichheitssatz, die Diskriminierungsverbote des Gleichbehandlungsgesetze und auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Regelungen, welche die Leistung etwa vom Alter oder Geschlecht der Arbeitnehmer:innen abhängig machen und somit die im Gesetz genannten Gruppenbenachteiligen oder begünstigen, führen zu einer unzulässigen Diskriminierung. Altersbezogene Begünstigungen sind bei sachlicher Rechtfertigung zulässig, zumal das Arbeitsverfassungsgesetz ausdrücklich vorschreibt, dass auf die Interessenälterer Arbeitnehmer:innen besonders Bedacht zu nehmen ist.
Eine Missachtung der Gleichbehandlungsvorschriften oder der Diskriminierungsverbote kann sogar soweit führen, dass diskriminierte Arbeitnehmer:innen in den Sozialplan einzubeziehen und finanzielle Ausgleichs-sowie Schadenersatzzahlungen zu leisten sind.
Sollten sich Arbeitgeber:innen und der Betriebsrat sich nicht auf einen Sozialplan einigen können, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Schlichtungsstelle angerufen werden. Ihre Entscheidung ist verbindlich und kann auch nicht durch Rechtsmittel bekämpft werden.
Sozialpläne sind ein entscheidendes Instrument, um die Auswirkungen betrieblicher Veränderungen für Arbeitnehmer:innen abzumildern. Sie schaffen einen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, die wirtschaftlichen Belastungen für die Belegschaft zu verringern und eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Unternehmen, die gut verhandelte Sozialpläne umsetzen, können nicht nur den betroffenen Arbeitnehmer:innen helfen, sondern gleichzeitig ihre eigene betriebliche Stabilität sichern.
Haben Sie Fragen zum Thema Sozialplan? Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Hören Sie auch in unseren Podcast Legal Leading – Der Arbeitsrecht Guide rein, um noch mehr spannende Einblicke und rechtliche Tipps zu erhalten.
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